310-J
Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung bei den
Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 9. Februar 2024, Az. D1 - 1500 - I - 15571/2023
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.20.4 werden die Wörter „Verfahren der Straf- und Strafvollstreckungskammern“ durch die Wörter „Straf- und Strafvollstreckungssachen“ ersetzt.
- 1.2
- Der Nr. 1.39 wird folgende Nr. 1.39.4 angefügt:
- „1.39.4
- In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) und in Verfahren nach dem 8. Buch (Verfahren in Aufgebotssachen), Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern) des FamFG sowie in Verfahren nach dem VerschG ab dem 29. Februar 2024.“
- 1.3
- Der Nr. 1.53 wird folgende Nr. 1.53.5 angefügt:
- „1.53.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 26. März 2024. Satz 1 gilt nicht für Verfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt genommen haben und dort bearbeitet werden.“
- 1.4
- Der Nr. 1.101 wird folgende Nr. 1.101.4 angefügt:
- „1.101.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 30. April 2024. Satz 1 gilt nicht für Verfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt genommen haben und dort bearbeitet werden.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 29. Februar 2024 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent