2273-I
Änderung der Sportförderrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 13. Februar 2024, Az. H2-5880-1-20
- 1.
- Nr. 5.3.2.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Sportförderrichtlinien (SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 2 werden die Wörter „daher insbesondere“ gestrichen und nach Spiegelstrich 6 wird folgender Spiegelstrich eingefügt:
- „–
- Schwimmanlagen,“.
- 1.2
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Vereinseigene Schwimmanlagen können im Einzelfall entsprechend der kommunalen Schwimmbadförderung im Wege einer Sonderförderung über das Staatsministerium gefördert werden.“
- 1.3
- Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 4 und 5.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor