2034.1.1-F
Neunzehnte Änderung
der Bekanntmachung zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 19. Februar 2024, Az. 25-P 2600-3/28
§ 1
Änderung der Bekanntmachung
über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 584) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Satz 1 wird die Angabe „100 000“ durch die Angabe „103 000“ ersetzt.
- 2. In Satz 2 wird die Angabe „112 000“ durch die Angabe „114 500“ ersetzt.
§ 2
Weitere Änderung der Bekanntmachung
über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch § 1 dieser Bekanntmachung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Satz 1 wird die Angabe „103 000“ durch die Angabe „108 500“ ersetzt.
- 2. In Satz 2 wird die Angabe „114 500“ durch die Angabe „121 000“ ersetzt.
§ 3
Inkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 2 am 1. Februar 2025 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor