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Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Berufsabschluss staatlich
geprüfte/r Kinderpfleger/in an Fachakademien für Sozialpädagogik“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Februar 2024, Az. VI.5-BS9202.0-8/70/31
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in an Fachakademien für Sozialpädagogik“ vom 20. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 380) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 6.2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Abweichend von § 30 Abs. 1 BFSO sind Mitglieder des Prüfungsausschusses die Lehrkräfte der Fachakademie für Sozialpädagogik, die die Prüfungen abnehmen.“
- 1.2
- Nr. 7.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Abweichend von § 44 Abs. 1 Satz 2 bis 7 BFSO setzt der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten der Prüfungsfächer aufgrund der in den Prüfungen erzielten Noten fest.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 6. März 2024 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent