787-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung
Aus dem Landkreis − für den Landkreis
(Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 12. Februar 2024, Az. M6-7603-1/974
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung − Aus dem Landkreis − für den Landkreis (Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie) vom 20. April 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 177) wird wie folgt geändert:
In Nr. 8.1 Satz 1 wird die Angabe „bis zum 31. März 2024 einzureichen“ durch die Angabe „bis zum 30. September 2024 einzureichen“ ersetzt.
- 2. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor