319-J
Änderung der Bekanntmachung über die
Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen
sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 15. Februar 2024, Az. D2b - 9101- I - 1315/2024
- 1.
- Der Anhang zu Nr. 1.8 der Bekanntmachung über die Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 119) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Bei „China, Volksrepublik (außer Hongkong, Macau)“ wird in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und werden in Spalte 3 die Wörter „Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident; Endbeglaubigung durch Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten“ gestrichen.
- 1.2
- Bei „Kanada“ wird in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und werden in Spalte 3 die Wörter „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ gestrichen.
- 1.3
- Bei „Pakistan“ werden in Spalte 3 ein Absatz und die Wörter „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ angefügt.
- 1.4
- Bei „Schweden“ werden in Spalte 3 ein Absatz und die Wörter „Weiterhin: Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung)“ angefügt.
- 1.5
- Bei „Senegal“ werden in Spalte 3 ein Absatz und die Wörter „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ angefügt.
- 1.6
- Nach „Sudan“ wird folgende Zeile eingefügt:
- „Südsudan
- Legalisation“.
- 1.7
- Bei „Ukraine“ werden in Spalte 3 ein Absatz und die Wörter „Weiterhin: Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation“ angefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 20. April 2024 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor