Ausschreibung der Stellen für künstlerische bzw. technische Leiter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. März 2024, Az. VI.7-BP9001.1/102/27
Die Stelle des künstlerischen bzw. technischen Leiters/der künstlerischen bzw. technischen Leiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Keramik Landshut mit Staatlicher Berufsschule III für Keramik, Staatlicher Berufsfachschule für Keramik und Staatlicher Fachschule (Meisterschule) für Keramik und Design
Die Staatliche Berufsschule III für Keramik führt Klassen im Ausbildungsberuf des Keramikers/der Keramikerin. Diese besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 26 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Keramik wurde von 68 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Meisterschule) für Keramik und Design besuchten 17 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen
- staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung,
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft mit Einstieg in die vierte Qualifikationsebene als Lehrkraft an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Ausbildungsrichtungen erfüllen (§ 11 ZALBV), sowie
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft mit Einstieg in die dritte Qualifikationsebene als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Ausbildungsrichtungen erfüllen (§ 26 QuaIVFL),
in Betracht. Langjährige praktische Erfahrungen in Keramikgestaltung oder Kenntnisse im technischen Bereich (Ofenführung, Keramikproduktion) werden vorausgesetzt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.
Bewerbungen sind unter Angabe der privaten Adresse spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt bei der Schulleitung des Bewerbers/der Bewerberin einzureichen. Den Bewerbungen sind eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs, Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. 2007 I S. 7)), der Nachweis eines aktuellen Betriebspraktikums (vgl. KMS vom 9. September 2019, Az. VI.7-BP9010.1-7b.78 770) und eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) beizulegen. Die Schulleitung leitet die Bewerbung über die für sie zuständige Regierung dem Staatsministerium zu.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)
- von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die für sie zuständige Regierung weiterleitet (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
- b)
- von der für die Schule des Bewerbers/der Bewerberin zuständigen Regierung; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium vorzulegen. Es ist ggf. eine Zweitschrift der Stellungnahme der Regierung, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, zur Kenntnis zuzuleiten.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor