Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an
Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik 2025
nach den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für das Lehramt an
Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Dezember 2023, Az. III.6-BS8100.0/7/1
Im Jahr 2025 wird für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik je ein Vorbereitungsdienst nach den Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für diese Lehrämter eingerichtet.
1.
Zum Vorbereitungsdienst werden Bewerber und Bewerberinnen zugelassen, die
- 1.1
- die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I) in der jeweils geltenden Fassung oder eine nach Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) anerkannte Prüfung bestanden haben,
- 1.2
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
- 1.3
- die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2.
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst 2025 beginnt am 15. September 2025 und endet am 13. September 2027.
Letzter Meldetag ist der 15. April 2025.
- 2.2
- Meldeverfahren
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist von Bewerbern, die unmittelbar nach einer in Bayern abgelegten Ersten Lehramtsprüfung in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen, an die zuletzt besuchte Universität, von den übrigen Bewerbern an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Im ersteren Fall wird ein Schreiben bzgl. Online-Anmeldung gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Sie sind bei der Außenstelle des Prüfungsamts an der jeweiligen Universität wieder abzugeben. Alle anderen Bewerber können den Link beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, anfordern. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen an das Staatsministerium zurückzuleiten.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 2