7803.1-L
Änderung der Bekanntmachung über den
Schulversuch der staatlichen Landwirtschaftsschulen, Abteilung Landwirtschaft
und der staatlichen Höheren Landbauschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 12. März 2024, Az. A3-7141-1/79
Die Bekanntmachung über den Schulversuch der staatlichen Landwirtschaftsschulen, Abteilung Landwirtschaft und der staatlichen Höheren Landbauschulen vom 15. Mai 2020, Az. A4-7142-1/201 (BayMBl. Nr. 329), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. März 2023, Az. A3-7141-1/67 (BayMBl. Nr. 145) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
1Ergebnisse des laufenden Schulversuches haben gezeigt, dass das Angebot einer Vollzeitvariante der Landwirtschaftsschule mit den weiteren Aufgaben der Lehrkräfte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren aktuell nicht vereinbar ist. 2Die Erprobung der Vollzeitvariante wird daher vorzeitig beendet. 3Weitere Ergebnisse des Schulversuches haben zu einem Verbleib des Unterrichtsfachs „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ und der schriftlichen Abschlussprüfung in der Landwirtschaftsschule im dritten Semester geführt. 4Für Studierende, welche den Schulbesuch der Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft im Schulversuch im Herbst 2023 begonnen haben, muss gewährleistet sein, dass diese das Bildungspaket Landwirtschaftsschule – Höhere Landbauschule nach den Vorgaben des Schulversuches beenden können. 5Daher ist eine Anpassung des Schulversuchs erforderlich.
2.
- 2.1
- Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
- 2.1.1
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.1.2
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 2 und wie folgt gefasst:
„2Dazu wird ein Schulversuch in Wintersemesterform an der Landwirtschaftsschule Weiden, Abteilung Landwirtschaft, in Kombination mit der Höheren Landbauschule Almesbach durchgeführt.“
- 2.1.3
- Der bisherige Satz 4 wird Satz 3.
- 2.2
- Nr. 2.1 wird wie folgt gefasst:
- „2.1
- Abweichende Regelungen von der BayAgrSchO
1Abweichend von Anlage 1 zu § 21 Abs. 2 Satz 3 BayAgrSchO ist der Schulversuch an der in Nr. 1.2 genannten Landwirtschaftsschule die dieser Bekanntmachung als Anlage 1 angehängte Stundentafel anzuwenden. 2Abweichend von § 22 Nr. 1 BayAgrSchO ist im dreisemestrigen Studiengang der Abteilung Landwirtschaft als alleinige Zugangsvoraussetzung der Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Landwirtschaft erforderlich. 3§ 30 Abs. 2 Satz 2, § 35 Nr. 1 Buchst. c und § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayAgrSchO finden keine Anwendung. 4Abweichend von § 36 Abs. 1 Satz 5 BayAgrSchO umfasst die Wirtschafterarbeit die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Analyse sowie die Optimierung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines wesentlichen Betriebszweiges. 5§ 39, § 41 Abs. 1 Satz 3 sowie § 42 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 3 BayAgrSchO finden keine Anwendung.“
- 2.3
- In Nr. 2.2 Satz 1 werden die Wörter „für beide Schulversuche“ gestrichen.
- 2.4
- In Nr. 3 Satz 2 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juli 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor