Ausschreibung der Stelle Vizepräsidentin/Vizepräsident des
Arbeitsgerichts München
Es ist demnächst die mit BesGr R 2 + AZ bewertete Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts München (m/w/d) neu zu besetzen.
Vorausgesetzt wird eine hinreichende arbeitsrichterliche Erfahrung über einen Zeitraum von in der Regel vier Jahren.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung oder in einer anderen Verwaltungsbehörde verfügen.
Bis spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern. Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums beteiligt werden. Auf die Möglichkeit der Gewährung von Teilzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiStAG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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