7070-W
Änderung der Förderrichtlinie
„Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den
E-Straßengüterverkehr in Bayern“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 25. März 2024, Az. 26-3467/45
- 1. In Nr. 6.10 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ vom 27. September 2023 (BayMBl. Nr. 493) wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 13. April 2024 in Kraft.
Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor