Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 168 vom 10.04.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

310-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung

310-J

Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung bei den
Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 26. März 2024, Az. D1 - 1500 - I - 15571/2023

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 110) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 1.5 wird folgende Nr. 1.5.3 angefügt:
„1.5.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.2
Dem Wortlaut der Nr. 1.16.1 wird das Wort „In“ vorangestellt.
1.3
Der Nr. 1.26 wird folgende Nr. 1.26.3 angefügt:
„1.26.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.4
Der Nr. 1.27 wird folgende Nr. 1.27.3 angefügt:
„1.27.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.5
In Nr. 1.53.5 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, sowie für Verfahren ab dem 11. April 2024, die ihren Ausgang bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken oder bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Unterfranken genommen haben und dort bearbeitet werden.“ ersetzt.
1.6
Der Nr. 1.69 wird folgende Nr. 1.69.3 angefügt:
„1.69.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.7
Der Nr. 1.82 wird folgende Nr. 1.82.3 angefügt:
„1.82.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.8
Der Nr. 1.83 wird folgende Nr. 1.83.5 angefügt:
„1.83.5
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.9
Der Nr. 1.84 wird folgende Nr. 1.84.3 angefügt:
„1.84.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.10
Der Nr. 1.85 wird folgende Nr. 1.85.3 angefügt:
„1.85.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.11
Der Nr. 1.88 wird folgende Nr. 1.88.3 angefügt:
„1.88.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.12
Der Nr. 1.90 wird folgende Nr. 1.90.4 angefügt:
„1.90.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.13
Der Nr. 1.91 wird folgende Nr. 1.91.3 angefügt:
„1.91.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.14
Der Nr. 1.92 wird folgende Nr. 1.92.4 angefügt:
„1.92.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.15
Der Nr. 1.93 wird folgende Nr. 1.93.4 angefügt:
„1.93.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.16
Der Nr. 1.94 wird folgende Nr. 1.94.4 angefügt:
„1.94.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.“
1.17
Der Nr. 1.97 wird folgende Nr. 1.97.3 angefügt:
„1.97.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.18
Der Nr. 1.99 wird folgende Nr. 1.99.4 angefügt:
„1.99.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.“
1.19
In Nr. 1.101.4 Satz 2 werden nach den Wörtern „Bayerischen Landeskriminalamt“ die Wörter „, bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken oder bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Unterfranken“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 11. April 2024 in Kraft.

Heinz-Peter Mair

Ministerialdirigent