3121.0-J
Aufhebung der Bekanntmachung über die Aufbewahrung, Verwertung und
Vernichtung sichergestellter oder beschlagnahmter oder eingezogener
explosionsgefährlicher Stoffe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 9. April 2024, Az. 4038 - II - 365/79
- 1. Die Bekanntmachung über die Aufbewahrung, Verwertung und Vernichtung sichergestellter oder beschlagnahmter oder eingezogener explosionsgefährlicher Stoffe vom 3. März 2006 (JMBl. S. 37) wird aufgehoben.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor