Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2025
nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung
für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb
der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer
und gestalterischer Fachrichtungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. April 2024, Az. VI.2-BS9101.0/7/1
Im Februar 2025 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
1.
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- 1.1
- die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird;
- 1.2
- zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
- 1.3
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
2.
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst Februar 2025 beginnt am 17. Februar 2025 und endet am 19. Februar 2027.
Letzter Meldetag ist der 17. September 2024.
- 2.2
- Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter http://km.bayern.de/
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerberinnen und Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
3.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 17