7521-W
Änderung der „Bekanntmachung hinsichtlich der
Übertragung der Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und
Inspektionsberichten über Klimaanlagen“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 17. April 2024, Az. 83-9503/22/2
- 1. In Nr. 7 Satz 2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Wohnen, Bau und Verkehr über die „Bekanntmachung hinsichtlich der Übertragung der Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen“ vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 932) wird die Angabe „30. April 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2029“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 29. April 2024 in Kraft.
Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor |
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor |