Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 198 vom 24.04.2024

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.2-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht

2030.2-F

Änderung der Bekanntmachung über das Konzept zur modularen Qualifizierung in
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 10. April 2024, Az. 22-P 3031.1-1/102

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer (VV-mQSteuer) vom 20. Juni 2011 (FMBl. S. 254), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2019 (BayMBl. Nr. 355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Der Wortlaut vor Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer, enthält eine nähere Ausgestaltung des Art. 20 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) sowie der §§ 8 ff. der Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer (EStBAPO), § 9 Satz 1 EStBAPO.“

  1. 2. In Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 und 3 wird jeweils die Angabe „7“ durch die Angabe „8“ ersetzt.
  2. 3. Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 Satzteil vor Nr. 1 wird die Angabe „9“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In dem Satzteil vor Nr. 1 wird die Angabe „9“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
bb)
In Nr. 2 werden die Wörter „Haushalt-KDB-Geräteverwaltung,“ durch die Wörter „Geräteverwaltung und Anwenderbetreuung und“ ersetzt.
cc)
Nr. 3 wird aufgehoben.
dd)
Nr. 4 wird Nr. 3.
  1. 4. Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird die Angabe „9“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
b)
In Satz 2 Satzteil vor Nr. 1 wird die Angabe „9“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
c)
Folgender Satz 3 wird angefügt:

3Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Beamtinnen und Beamte am Landesamt für Steuern, Bereich Information und Kommunikation.“

  1. 5. Nr. 4 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „11“ ersetzt.
b)
Übersicht 2 (Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7 am Landesamt für Steuern, Bereich Information und Kommunikation) wird wie folgt gefasst:
Zu absolvierende Maßnahme in Inhalt der Maßnahme Dauer der
Maßnahme

(Unterrichtseinheiten
zu je 45 Minuten)
Abschluss der Maßnahme
A 6 Grundzüge IuK, Überblick IT 32 UE Mündliche Prüfung
A 5 oder A 6 Praxistraining Konfliktmanagement und Kommunikation 24 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Softwareverteilung)
Aufgaben und technische Grundlagen 24 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Geräteverwaltung/
Anwenderbetreuung)
Aufgaben und Arbeitsweise 24 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 6
(Operating)
Aufgaben und technische Grundlagen 24 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
c)
In den Übersichten 4 (Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 am Landesamt für Steuern und am Staatsministerium, Bereich Information und Kommunikation) und 9 (Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 bei der Staatlichen Lotterieverwaltung im Bereich IuK) wird jeweils in Spalte 2 „Inhalt der Maßnahmen“ die Angabe „V 3 Foundation“ gestrichen.
  1. 6. Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden ersetzt:
aaa)
die Angabe „11“ durch die Angabe „12“ und
bbb)
die Angabe „§ 12 Abs. 1 bis 4“ durch die Angabe „§ 13 Abs. 1 bis 4“.
bb)
In Satz 2 wird die Angabe „7“ durch die Angabe „8“ ersetzt.
b)
In Abs. 2 Satz 1 werden ersetzt:
aa)
die Angabe „11“ durch die Angabe „12“ und
bb)
die Angabe „§ 12 Abs. 5“ durch die Angabe „§ 13 Abs. 5“.
c)
In Abs. 3 Satz 1 werden ersetzt:
aa)
die Angabe „7“ durch die Angabe „8“ und
bb)
die Angabe „12“ durch die Angabe „13“.

§ 2

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 1 bis 5 Buchst. a und Nr. 6 am 1. Mai 2024 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor