Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d) an staatlichen
Beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. Dezember 2023, Az. VI.7-BP9001.1-6/70/13
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) an der Beruflichen Oberschule Fürstenfeldbruck, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Koordination und Organisation von schulischen Veranstaltungen und Disziplinarausschuss
- Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und der MB-Dienststelle
- Erstellung, Pflege und Aktualisierung des Schulentwicklungsprogramms, Schnittstelle zum KESCH-Programm
- Interne und externe Evaluation: Vorbereitung, Durchführung und Koordination der Maßnahmen
- Verantwortliche Übernahme von Schülerangelegenheiten
- Schüler- und Studienfahrten: Jahresplanung und übergeordnete Organisation
- Koordination und Dokumentation von schulexternen und schulinternen Fortbildungen
Vorausgesetzt werden:
- langjährige Erfahrung mit Unterricht und organisatorischen Rahmenbedingungen an der FOS und BOS
- überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
- ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenzen, Organisationsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- Teamfähigkeit und Freude in einem Schulleitungsteam innovativ zu arbeiten
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei dem/der für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. dem/der für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an den/die zuständige Ministerialbeauftragten/Ministerialbeauftragte weiterleitet.
Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
- b)von dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen/deren Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent