913-B
Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien,
Ausgabe 2023 (TL M 23)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 11. April 2024, Az. 49-43323-1-6-2
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
- 1. Allgemeines
1Die Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 (TL M 23) regeln die Anforderungen an die Lieferung von dauerhaften (weißen) und vorübergehenden (gelben) Markierungsmaterialien auf Straßen. 2Aufgrund technischer Weiterentwicklungen und Neuerungen im Bereich der europäischen Normung sowie des europäischen Chemikalienrechts wurde eine Fortschreibung der TL M 06 notwendig. 3Die TL M 23 ersetzen damit die TL M 06. 4Bisherige bayerische Erlasse und ministerielle Schreiben werden, soweit sie die TL M 06 betreffen, aufgehoben.
- 2. Anwendung
1Wir führen hiermit die Regelungen nach dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 26/2023, Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 in Bayern in Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast diese Regelung ebenfalls anzuwenden.
- 3. Schlussbestimmungen
1Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, weitere Anpassungen der TL M 23 durch Ministerialerlasse vorzunehmen. 2Die Landratsämter werden gebeten, die kreisangehörigen Gemeinden als örtliche Straßenbaubehörden zu unterrichten.
- 4. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2024 in Kraft.
- 5. Bezugsmöglichkeit
Die TL M 23, können beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15–17, 50999 Köln bezogen werden (fgsv-verlag.de).
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor