Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 209 vom 08.05.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Telekolleg Lehrgang 23

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. April 2024, Az. VI.6-BO9230.0/37/2

Das Telekolleg ist eine Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, anhand schriftlichen Begleitmaterials, multimedialer Angebote und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.

Das Telekolleg – Lehrgang 23 – beginnt im November 2024. Der Bayerische Rundfunk wird ab 4. November 2024 auf ARD-alpha die Lehrsendungen ausstrahlen. Der Lehrgang dauert bis Juli 2026. Zeugnisdatum ist der 11. Juli 2026.

Die Aufnahme in den Kollegtag des Telekollegs richtet sich nach der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg vom 19. November 2002 (GVBl. S. 857; 2003 S. 276, BayRS 2236-10-2-K) in der jeweils gültigen Fassung.

Zur Teilnahme am Kollegtag wird zugelassen, wer

a)
einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG erlangt hat und
b)
als berufliche Vorbildung eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, eine mindestens zweijährige abgeschlossene schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung, eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung nachweist oder spätestens am Ende des Lehrgangs besitzt bzw. nachweist.

Zur Teilnahme am Kollegtag werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen.

Zur Teilnahme am Kollegtag wird ferner zugelassen, wer die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Juni bis Oktober 2024 angeboten wird, und dem 1. Trimester die Eignung für die weitere Teilnahme am Telekolleg durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist.

Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung muss der gewählten Ausbildungsrichtung des Telekollegs entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts oder der Pflege eines Angehörigen erworben werden.

Interessenten, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern gastweise die Teilnahme an den Kollegtagen und an den Feststellungsprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt. Für eine Fachhochschulreife können die im Rahmen der gastweisen Teilnahme erbrachten Leistungen in den Feststellungsprüfungen nicht gewertet werden; die Interessenten sind hierauf vor ihrer Aufnahme hinzuweisen.

Die Anmeldung zum Kollegtag erfolgt elektronisch an die Telekolleg-Geschäftsstelle des Bayerischen Rundfunks unter dem Link https://www.ardalpha.de/lernen/telekolleg/infos-anmeldung/anmeldung/index.html und ist bis zum 4. Oktober 2024 möglich.

Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationsmaterial zum Telekolleg kann bei der Geschäftsstelle Telekolleg oder beim Staatsministerium angefordert oder im Internet unter https://www.telekolleg.de abgerufen werden.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 19