Verordnung zur Änderung der Verordnung über die staatliche Parkanlage
Englischer Garten – Südteil –, Hofgarten und Finanzgarten in München
vom 6. Mai 2024
Auf Grund des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 und 3 Halbsatz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) geändert worden ist, und des § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSVV) vom 14. Dezember 2001 (GVBl. S. 22, BayRS 600-15-F), die zuletzt durch § 1 Abs. 305 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, verordnet die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:
§ 1
Die Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten – Südteil –, Hofgarten und Finanzgarten in München vom 28. Mai 2018 (FMBl. S. 50), die durch Verordnung vom 25. November 2020 (BayMBl. Nr. 728) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In der Überschrift und in § 1 Abs. 1 wird jeweils das Wort „– Südteil –“ gestrichen.
- 2. § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 wird das Wort „– Südteil –“ gestrichen.
- b)
- Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Im Satzteil vor Nr. 1 wird das Wort „– Südteil –“ gestrichen.
- bb)
- Nach Nr. 11 wird folgende Nr. 12 eingefügt:
- „12.
- Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten;“.
- cc)
- Die bisherigen Nrn. 12 bis 20 werden die Nrn. 13 bis 21.
- 3. In § 4 werden die Wörter „11 und 14 bis 20“ durch die Wörter „12 und 15 bis 21“ ersetzt.
- 4. Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 9. Mai 2024 in Kraft.
München, den 6. Mai 2024
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Bernd Schreiber, Präsident