Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. April 2024, Az. VII.6-BP4042.0/236/2
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Colégio Visconde de Porto Seguro II in Valinhos, Brasilien
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2025 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 15. Mai 2024 |
Beschreibung der Schule:
Das Colégio Visconde de Porto Seguro II in Valinhos ist eine von vier Standorten eines privaten Schulträgers. Die Schule ist vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt.
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 2 201
Deutsches Internationales Abitur
Deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom der KMK (DSD I und DSD II)
Landeseigene Abschlüsse
Qualifikation:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
- BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
- Leitungserfahrung und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
- Gute Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
- Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
- In der ausgeschriebenen Funktion leiten Sie die Deutsche Abteilung der Schule mit dem Schulziel Deutsches Internationales Abitur und sind für die DSD-Prüfungen in der gesamten Schule verantwortlich.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen für die Stelle müssen fristgerecht über den folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf maximal vier Jahre vor dem geplanten Einstellungsdatum erstellt worden sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin