Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 219 vom 15.05.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

320-A, 330-A

320-A, 330-A

Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der
elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 26. April 2024, Az. A1/0925-1/37/1554

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 71) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.7 bis 1.11 angefügt:
1.7
Arbeitsgericht Weiden

Für alle Verfahren, die am 15. Juni 2024 oder später anhängig werden.

1.8
Arbeitsgericht Bamberg

Für alle Verfahren, die am 1. Juli 2024 oder später anhängig werden.

1.9
Arbeitsgericht Bayreuth

Für alle Verfahren, die am 15. Juli 2024 oder später anhängig werden.

1.10
Landesarbeitsgericht München

Für alle Verfahren, die am 1. August 2024 oder später anhängig werden.

1.11
Arbeitsgericht Passau

Für alle Verfahren, die am 1. September 2024 oder später anhängig werden.“

1.2
Der Nr. 2 wird folgende Nr. 2.3 angefügt:
2.3
Sozialgericht Augsburg

Für alle Verfahren, die am 8. Juli 2024 oder später anhängig werden.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor