320-A, 330-A
Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der
elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 26. April 2024, Az. A1/0925-1/37/1554
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 71) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.7 bis 1.11 angefügt:
- „1.7
- Arbeitsgericht Weiden
Für alle Verfahren, die am 15. Juni 2024 oder später anhängig werden.
- 1.8
- Arbeitsgericht Bamberg
Für alle Verfahren, die am 1. Juli 2024 oder später anhängig werden.
- 1.9
- Arbeitsgericht Bayreuth
Für alle Verfahren, die am 15. Juli 2024 oder später anhängig werden.
- 1.10
- Landesarbeitsgericht München
Für alle Verfahren, die am 1. August 2024 oder später anhängig werden.
- 1.11
- Arbeitsgericht Passau
Für alle Verfahren, die am 1. September 2024 oder später anhängig werden.“
- 1.2
- Der Nr. 2 wird folgende Nr. 2.3 angefügt:
- „2.3
- Sozialgericht Augsburg
Für alle Verfahren, die am 8. Juli 2024 oder später anhängig werden.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor