Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen Beruflichen Oberschulen
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Mai 2024, Az. VI.7-BP9001.1-6/71/6
- 1. Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin (m/w/d) der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern, Dienststelle Straubing, ist zum 1. August 2024 neu zu besetzen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ist grundsätzlich möglich, sofern die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin unterstützt die Ministerialbeauftragte
- bei der Beratung der Schulen,
- in Fragen der Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung der Schulen,
- bei der Wahrnehmung von Aufgaben der unmittelbaren Schulaufsicht,
- bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der externen Evaluation,
- bei weiteren, der Ministerialbeauftragten zugewiesenen Aufgaben.
Das Aufgabengebiet des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Mitwirkung bei der Organisation der Prüfungen,
- Klärung schulrechtlicher Fragestellungen,
- Behandlung von Anfragen und Beschwerden,
- Beratung in Fragen der Inklusion, der Einzelinklusion sowie des Nachteilsausgleiches und Notenschutzes, sowie Prüfung entsprechender Anträge,
- Prüfung von Anträgen der Privatschulen (u. a. Genehmigung von Lehrpersonal),
- Planung und Organisation der Direktorentagungen und weiteren Dienstbesprechungen auf MB-Ebene.
Erwartet werden vom Bewerber bzw. von der Bewerberin:
- mehrjährige Unterrichtserfahrung an der Beruflichen Oberschule,
- überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation,
- gute Kenntnisse im Schulrecht und der Schulorganisation,
- Erfahrungen im Bereich der Schulentwicklung,
- fundierte EDV-Kenntnisse,
- Fähigkeit und Offenheit, sich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten,
- ausgeprägte Organisationsfähigkeit,
- hohe Kooperationsbereitschaft,
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit,
- ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft.
Von Vorteil sind Erfahrungen
- in der Organisation von Verwaltungsabläufen,
- in der Lehreraus- und/oder -fortbildung.
- 2. Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) an der Beruflichen Oberschule Holzkirchen, Staatliche Fachoberschule, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Mitarbeit bei Einsatz-, Stunden- und Vertretungsplanung,
- Organisation der Klasseneinteilungen, Aufsichtsplänen und Raumeinteilungen,
- Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsabläufen sowie der Kommunikationsstrukturen der Schule,
- Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der MB-Dienststelle, dem Landesamt für Statistik sowie dem Schulaufwandsträger,
- Mitarbeit bei der Zeugniserstellung und Bescheinigungen,
- Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen,
- Planung und Pflege des Terminplans der Schule,
- Planung, Organisation und Überwachung der zentralen Prüfungen (Abschlussprüfung, zentrale Leistungserhebungen),
- Organisation der Anmeldungen,
- Koordination und Organisation von schulischen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Klassenelternabende, Info-Veranstaltungen, etc.),
- Unterstützung der Öffentlichkeits- und Pressearbeit,
- Pflege internationaler Schulkontakte,
- Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen.
Vorausgesetzt werden:
- Teamfähigkeit und Führungskompetenz,
- hohe Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft,
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten,
- hohe kommunikative und soziale Kompetenzen: Die Fähigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den weiteren Funktionsträgern der Schule, dem Kollegium und dem Sekretariat ist unverzichtbar,
- Bereitschaft, den Digitalisierungsprozess an der Schule aktiv mitzugestalten,
- aktive Mitarbeit an gesamtschulischen Aufgaben, insbesondere im Bereich des Medienkonzepts und der Schulentwicklung,
- mehrjährige Unterrichtserfahrung an der Beruflichen Oberschule.
Weiterhin erwünscht ist:
- Sicherer Umgang mit den in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programmen und Datenbanken (WinSV, Untis, WebUntis, Infoportal).
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an einer Beruflichen Oberschule und jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind unter Angabe der privaten Adresse spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei dem/der für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. dem/der für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an den/die zuständige Ministerialbeauftragten/Ministerialbeauftragte weiterleitet.
Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
- b)von dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen/deren Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor