Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Dezember 2023, Az. VII.6-BP4042.0/224/2
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
German International School of Silicon Valley, USA
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2024 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 31. Januar 2024 |
Beschreibung der Schule:
Die Deutsche Internationale Schule Silicon Valley ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 502
Sekundarabschluss des Landes
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Sprachdiplom der KMK I und II
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15 oder A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Schulleitungserfahrung sowie Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen mit bilingualen Schulkonzeptionen sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen für die Stelle müssen fristgerecht über den folgenden Go4Bund Links eingegeben werden:
https://
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf maximal vier Jahre vor dem geplanten Einstellungsdatum erstellt worden sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor