Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 230 vom 22.05.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen,
Ausgabe 2012, Fassung 2024, RStO 12/24

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 25. April 2024, Az. 49-43415-2-2-5

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof

1.Allgemeines

1Die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012“ (RStO 12) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. im Benehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet und liegen nun als „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012/Fassung 2024“ (RStO 12/24) vor. 2Im Zuge der Anwendung der RStO 12 wurden Erfahrungen gesammelt und in Forschungsprojekten neue und zu aktualisierende Erkenntnisse gewonnen, die Änderungen in der Anwendung der RStO 12 erforderlich machten. 3Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen redaktionelle Klarstellungen und Korrekturen sowie die Aufnahme von dimensionierungsrelevanten Änderungen anderer Regelwerke. 4Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die RStO 12 in der Fassung 2024 nun mit Allgemeinem Rundschreiben (ARS) Nr. 2/2024 bekanntgegeben.

2.Anwendung

2.1
1Die RStO 12/24 sind künftig bei neuen Straßenplanungen im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Die in fortgeschrittenem Planungsstand (genehmigter Vorentwurf), in der Vergabe oder im Bau befindlichen Maßnahmen müssen nicht umgestellt werden.
2.2
Im Einzelnen wird auf das vorgenannte ARS Nr. 2/2024 verwiesen.
2.3
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung wird die Anwendung der RStO 12/24 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden empfohlen.

3.Außerkrafttreten

Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 4. März 2013 (AllMBl. 2013, S. 135) wird aufgehoben.

4.Bezugsmöglichkeit

Die gedruckte Fassung der RStO 12/24 ist erhältlich beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15–17, 50999 Köln.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor



Anlage