Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 235 vom 22.05.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.3-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Rechtspfleger und Beamte des gehobenen Justizvollzugsdienstes

2038.3.3.3-J

Änderung der Bekanntmachung über die Hilfsmittel
für die Rechtspflegerprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 16. April 2024, Az. G/PA - 2323 - IX - 8762/2022

1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung vom 8. Juli 1997 (JMBl. S. 90), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. August 2022 (BayMBl. Nr. 623) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Abschnitt II wird wie folgt gefasst:

„II.

  1. 1. Andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
  2. 2. Der Besitz oder die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  3. 3. Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden.“
1.2
Abschnitt IV Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3.
Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft.