Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 243 vom 29.05.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7070-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Allgemeines

7070-W

Programm zur Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen
(Validierungsprogramm) sowie zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine
Gründerexistenz (FLÜGGE)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 7. Mai 2024, Az. 41-6560/17

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über das Programm zur Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) sowie zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) vom 15. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 203), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 425), wird wie folgt geändert:
1.1
Der erste Satz wird wie folgt neu gefasst:

1Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt auf Basis dieser Regelung im Teilbereich seiner Ressortzuständigkeit an bayerischen staatlichen Hochschulen die Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) sowie den leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) im Bereich „Innovation, Forschung, Technologie“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung.“

1.2
In Nr. 1.4.1.4 wird die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ ersetzt.
1.3
Nr. 1.5.1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Der Wortlaut wird Satz 1.
1.3.2
Es wird folgender Satz 2 angefügt:

2Diese Verwendungsbestätigung muss die Anforderungen von VV Nr. 10 zu Art. 44 BayHO i. V. m. Nr. 6 ANBest-P erfüllen.“

1.4
Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Dr. Markus Wittmann

Ministerialdirektor