913-B
Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen,
TL transportable LSA, Ausgabe 2023
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 8. Mai 2024, Az. 44-43322-1-9
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
1Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden aktualisiert und ergänzt. 2Die neuen Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL transportable LSA) mit Ausgabe 2023 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. August 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 423) eingeführten Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL transportable LSA), Ausgabe 2022.
2.
1Zur Anzeige der verbleibenden Rest-Rot-Zeit (Countdown) können zusätzlich einfeldige Signalgeber angebracht werden. 2Insbesondere bei langen Umlaufzeiten empfiehlt sich der Einsatz von Countdown-Anzeigen, welche die gesamte verbleibende Rot-Zeit zurückzählen. 3Beim Einsatz dieser Anzeigen ist auf eine ausreichende Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit zu achten.
3.
- 3.1
- Die Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2024 bekannt gegeben.
- 3.2
- 1Die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, sind im Zuge der der Auftragsverwaltung unterliegenden Bundesstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
- 3.3
- 1Das ARS Nr. 05/2023 des BMDV vom 28. März 2023 ist nicht mehr anzuwenden. 2Die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, ersetzen die TL transportale LSA, Ausgabe 2022.
4.
1Anlagen, die bereits vor Einführung der TL transportable LSA 2022 in Verkehr gebracht wurden und nach den TL transportable LSA 97 geprüft sind, dürfen bis Ende des Jahres 2033 weiter genutzt werden. 2Nach Ablauf der genannten Frist sind die nach den TL transportable LSA 97 geprüften Geräte nicht mehr einzusetzen.
5.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. August 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 423) zu den TL transportable LSA, Ausgabe 2022, wird mit Ablauf des 31. Mai 2024 aufgehoben.
6.
Das ARS Nr. 07/2024 und die TL transportable LSA, Ausgabe 2023, werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) bereitgestellt.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor