Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 248 vom 29.05.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable
Lichtsignalanlagen, ZTV transportable LSA 2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 8. Mai 2024, Az. 44-43322-1-9

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion

nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag

1.Allgemeines

1Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997, (ZTV-SA 97) werden gegenwärtig insgesamt von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) fortgeschrieben. 2Der die transportablen LSA betreffende Teil in den neuen ZTV-SA wurde bereits von der FGSV fertiggestellt und liegt als „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen“ (ZTV transportable LSA 2023) vor.

2.Anwendung

2.1
Die Zusätzlichen technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2024 bekannt gegeben.
2.2
1Die ZTV transportable LSA 2023 sind im Zuge der der Auftragsverwaltung unterliegenden Bundesstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
2.3
Die ZTV transportable LSA 2023 ersetzen die Nrn. 5.7 und 6.7 der ZTV-SA 97.

3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. 2Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13. Januar 1998 (AllMBl. S. 81) wird bezüglich der Nrn. 5.7 und 6.7 der ZTV-SA 97 mit Ablauf des 31. Mai 2024 aufgehoben.

4.Bezugsmöglichkeiten

Das ARS Nr. 07/2024 und die ZTV transportable LSA 2023 als Anlage des ARS werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) bereitgestellt.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor