Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. Mai 2024, Az. VII.6-BP4042.0/240/2
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Schule Rio de Janeiro, Brasilien
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. Februar 2025 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 10. Juni 2024 |
Beschreibung der Schule:
Die Deutsche Schule Rio de Janeiro ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt ist.
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 1 311
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
- BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
- Leitungserfahrung und Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
- Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
- Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen für die Stelle müssen fristgerecht über den folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf maximal vier Jahre vor dem geplanten Einstellungsdatum erstellt worden sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor