Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2025/I und 2025/II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Mai 2024, Az. IV.5-BS5111.0/3/4
Im Jahr 2025 werden Vorbereitungsdienste (2025 I und 2025 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBI. S. 477), geändert durch § 1 Abs. 116 Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), angeboten.
- 1.
- Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- 1.1
- die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBI. S. 180) geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2022 (GVBl. S. 36), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBI. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
- 1.2
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
- 1.3
- die für den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
- 2.
- Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
- Der Vorbereitungsdienst 2025 I beginnt am 17. Februar 2025 und endet am 19. Februar 2027. Letzter Meldetag ist der 17. September 2024.
- Der Vorbereitungsdienst 2025 II beginnt am 17. September 2025 und endet am 13. September 2027. Letzter Meldetag ist Donnerstag, 17. April 2025.
- 2.2
- Meldeverfahren
Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Bayern
- 2025 I füllen ab dem 17. Juli 2024,
- 2025 II ab dem 17. Februar 2025
unter www.lehrer-werden.bayern/
Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter oben genanntem Link.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen im Rahmen der Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu Händen Frau Regierungsdirektorin Antje Zühlke in 80327 München zu richten.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Bernhard Butz
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 23