Konsultation des Änderungsbeschlusses zur
Festlegung betreffend volatile Kostenanteile für verschiedene Aspekte
der Erdgasverteilung („VOLKER Bayern“)
Bekanntmachung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern
vom 14. Mai 2024, Az. GR–5932b-12/1/2
Die Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde („Regulierungskammer“) hat von Amts wegen ein Verfahren zur Änderung der Festlegung betreffend volatile Kostenanteile für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung gegenüber den an der Anreizregulierung teilnehmenden Betreibern von Gasverteilernetzen innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs („VOLKER Bayern 2.0“) gemäß § 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) i. V. m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 4a, 11 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV) eingeleitet.
Die Regulierungskammer hat die Entwurfsfassung des diesbezüglichen Änderungsbeschlusses (Az. GR–5932b-12/1/2) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Das vorgenannte Dokument kann unter dem Link
https://www.regulierungskammer-bayern.de/veroeffentlichungen/
in den Veröffentlichungen zum EnWG abgerufen und heruntergeladen werden.
Hiermit gibt die Regulierungskammer den betroffenen Wirtschaftskreisen die Gelegenheit, bis einschließlich
19. Juni 2024
(Eingang bei der Regulierungskammer)
zu dem beabsichtigten Änderungsbeschluss der Regulierungskammer Stellung zu nehmen (Konsultation).
Die nach § 67 Abs. 1 EnWG grundsätzlich erforderliche individuelle Anhörung der einzelnen Adressaten des Änderungsbeschlusses wird analog den Regelungen in § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG und in Art. 28 Abs. 2 Nr. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch die Konsultation ersetzt.
Der Vorsitzende der Regulierungskammer
Johannes Schneider
Ministerialrat