Ausschreibung der Stelle Präsidentin/Präsident des Arbeitsgerichts München
Es ist demnächst die mit BesGr R 3 bewertete Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Arbeitsgerichts München (m/w/d) neu zu besetzen.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden vorausgesetzt:
- eine hinreichende arbeitsrichterliche Erfahrung über einen Zeitraum von in der Regel vier Jahren sowie
- eine ausgeprägte Verwaltungserfahrung sowie
- ausgeprägte Führungserfahrung.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung oder in einer anderen Verwaltungsbehörde verfügen.
Bis spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern. Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums beteiligt werden. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter