Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 273 vom 12.06.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2024/2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Mai 2024, Az. VII.7-BK7200.0/4/5

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40, BayRS 227-3-2-1-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Februar 2021 (GVBl. S. 51), durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

Sommer I/Eis, Hochtour:
18. bis 24. August 2024
Sommer II/Fels:
25. August bis 1. September 2024
Winter/Skihochtour:
6. bis 12. April 2025

Sofern die Prüfungsteile an den o. g. Terminen nicht durchgeführt werden können, wird die Technische Universität München die zur Prüfung angemeldeten Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer unmittelbar informieren.

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität München bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 8./9. November 2024 an der Technischen Universität München abgelegt.
Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von 1 700 Euro erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

Bankverbindung:
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Kreditinstitut: BayernLB München
IBAN: DE10 7005 0000 0000 0248 66
Verwendungszweck: PK-Nr.: 0007.0129.2448.
Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2024/2025
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist anzugeben:
BIC
(Swift-Code): „bylademm“
IBAN:
DE10 7005 0000 0000 0248 66

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2024/2025 bis spätestens 31. Juli 2024 (Posteingang) an die TUM School of Medicine and Health der Technischen Universität München, Gudrun Weikert, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München. Können aus Kapazitätsgründen nicht alle Ausbildungsteilnehmer berücksichtigt werden, so ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung maßgeblich.

Dem Gesuch sind beizufügen:

  1. 1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:
    Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;
  2. 2. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
  3. 3. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;
  4. 4. ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);
  5. 5. Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;
  6. 6. Nachweis des Praktikums an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs) in den drei Bereichen Fels, Eis/Hochtour und Skihochtour;
  7. 7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum bis spätestens 17. bzw. 24. August 2025 und für das Winterpraktikum bis spätestens 5. April 2025 (jeweils Posteingang E-Mail bzw. Vorlage bei Prüfungsbeginn) eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. Die Gebühren für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BayAPOFspl.

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum jeweils mindestens sechs Tage in den drei Bereichen) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2024/2025“ anzugeben.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin

StAnz. Nr. 24