310-J
Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 29. Mai 2024, Az. D1 - 1500 - I - 15571/2023
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. März 2024 (BayMBl. Nr. 168) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 1.4 wird folgende Nr. 1.4.6 angefügt:
- „1.4.6
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.2
- Der Nr. 1.9 wird folgende Nr. 1.9.5 angefügt:
- „1.9.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.3
- Der Nr. 1.28 wird folgende Nr. 1.28.5 angefügt:
- „1.28.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.4
- Der Nr. 1.29 wird folgende Nr. 1.29.6 angefügt:
- „1.29.6
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.5
- Der Nr. 1.32 wird folgende Nr. 1.32.5 angefügt:
- „1.32.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.6
- Der Nr. 1.34 wird folgende Nr. 1.34.5 angefügt:
- „1.34.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.7
- Der Nr. 1.40 wird folgende Nr. 1.40.5 angefügt:
- „1.40.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.8
- Der Nr. 1.41 wird folgende Nr. 1.41.5 angefügt:
- „1.41.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.9
- Der Nr. 1.43 wird folgende Nr. 1.43.9 angefügt:
- „1.43.9
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.10
- Der Nr. 1.49 wird folgende Nr. 1.49.5 angefügt:
- „1.49.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.11
- Der Nr. 1.53 wird folgende Nr. 1.53.6 angefügt:
- „1.53.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.12
- Der Nr. 1.54 wird folgende Nr. 1.54.5 angefügt:
- „1.54.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.13
- Der Nr. 1.61 wird folgende Nr. 1.61.6 angefügt:
- „1.61.6
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.14
- Der Nr. 1.63 wird folgende Nr. 1.63.5 angefügt:
- „1.63.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.15
- Der Nr. 1.66 wird folgende Nr. 1.66.7 angefügt:
- „1.66.7
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.16
- Der Nr. 1.67 wird folgende Nr. 1.67.5 angefügt:
- „1.67.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.17
- Der Nr. 1.71 wird folgende Nr. 1.71.6 angefügt:
- „1.71.6
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.18
- Der Nr. 1.73 wird folgende Nr. 1.73.5 angefügt:
- „1.73.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.19
- Der Nr. 1.75 wird folgende Nr. 1.75.5 angefügt:
- „1.75.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.20
- Der Nr. 1.77 wird folgende Nr. 1.77.5 angefügt:
- „1.77.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.21
- Der Nr. 1.79 wird folgende Nr. 1.79.5 angefügt:
- „1.79.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.22
- Der Nr. 1.81 wird folgende Nr. 1.81.5 angefügt:
- „1.81.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.23
- Der Nr. 1.83 wird folgende Nr. 1.83.6 angefügt:
- „1.83.6
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.24
- Der Nr. 1.90 wird folgende Nr. 1.90.5 angefügt:
- „1.90.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.25
- Der Nr. 1.92 wird folgende Nr. 1.92.5 angefügt:
- „1.92.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.26
- Der Nr. 1.93 wird folgende Nr. 1.93.5 angefügt:
- „1.93.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.27
- Der Nr. 1.94 wird folgende Nr. 1.94.5 angefügt:
- „1.94.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.“
- 1.28
- Der Nr. 1.96 wird folgende Nr. 1.96.5 angefügt:
- „1.96.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.29
- Der Nr. 1.99 wird folgende Nr. 1.99.5 angefügt:
- „1.99.5
- In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.“
- 1.30
- Der Nr. 1.101 wird folgende Nr. 1.101.5 angefügt:
- „1.101.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 17. Juni 2024.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 17. Juni 2024 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent