Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 275 vom 12.06.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 1 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Weißenburg i.Bay.

  1. 2. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Kempten (Allgäu)

Die Stelle kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 3. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter der Direktorin dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Dillingen a.d.Donau

  1. 4. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Schweinfurt

  1. 5. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

  1. 6. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Weiden i.d.OPf.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.

Für die Stellen unter Nrn. 1 und 4 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. September 2024 (Nr. 4)
  • 1. Januar 2025 (Nr. 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 und 4 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 2, 3, 5 und 6 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).

Bewerbungsfrist: 1. Juli 2024.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Bezirksrevisor bei dem Landgericht Augsburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
  2. 2. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Ansbach in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
  3. 3. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 2 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009 S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 1. Juli 2024.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freiwerdende Notarstellen:

Vilseck
frei ab 1. Juli 2024
(derzeitiger Inhaber:
Notar Johannes Attenberger)
Neumarkt i.d.OPf.
frei ab 1. Oktober 2024
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Jörn Heinemann)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. Oktober 2024 eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Der Stichtag wird auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als dem vorgenannten Stichtag für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 9. Juli 2024.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.