7815-L
Änderung der Richtlinie zur Durchführung des Aufbauhilfeprogramms Starkregen
und Hochwasser 2021 (Ländliche Wege im Außenbereich von Gemeinden)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 15. Dezember 2023, Az. E5-7554-1/821
- 1.
- Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Durchführung des Aufbauhilfeprogramms Starkregen und Hochwasser 2021 (Ländliche Wege im Außenbereich von Gemeinden) vom 16. November 2022 (BayMBl. Nr. 687) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 7.4 Satz 3 wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 7.5 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 9 wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor