2012.4.5-I
Änderung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen
bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 4. Juni 2024, Az. C6-0267-1-11
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1. In Nr. 4 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Überfall-/
Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/ Gefahren mit Anschluss an die Polizei vom 23. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 302) werden die Wörter „und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft“ gestrichen. - 2. Diese Bekanntmachung tritt am 22. Juli 2024 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor