2330-B
Änderung der Richtlinie zur Förderung von langfristig
gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
(Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr
und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 11. Juni 2024, Az. 31-4740.9-1-3
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz) vom 1. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 629) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird in Spiegelstrich 2 die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ und die Angabe „18. Dezember 2013“ durch die Angabe „13. Dezember 2023“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 wird die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ und die Angabe „18. Dezember 2013“ durch die Angabe „13. Dezember 2023“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 2 wird die Angabe „200 000“ durch die Angabe „300 000“, das Wort „Kalenderjahren“ durch das Wort „Jahren“ und das Wort „Steuerjahren“ durch die Wörter „rollierender Zeitraum“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 5.4 Satz 6 wird die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juni 2024 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium Dr. Thomas Gruber Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium Hubert Bittlmayer Ministerialdirektor |