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Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2024, Az. VI.5-BS9641.0-5/46/2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ vom 5. November 2019 (BayMBl. Nr. 496), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. September 2022 (BayMBl. Nr. 529) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 4 Satz 5 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Im dritten Spiegelstrich wird das Wort „sechswöchige“ durch das Wort „vierwöchige“ ersetzt und nach der Angabe „Nr. 10.2 Satz 1,“ werden die Wörter „in der institutionalisierten Hausaufgabenbetreuung sowie Ferienbetreuung oder als Schulbegleitung, sofern die Betreuung durch eine Fachkraft sichergestellt ist,“ eingefügt.
- 1.1.2
- Im fünften Spiegelstrich wird das Wort „erweitertes“ durch das Wort „amtliches“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 15 Satz 2 wird die Angabe „2024/2025“ durch die Angabe „2029/2030“ ersetzt.
- 1.3
- In Anlage 1 wird der Spiegelstrich „- Josef-May-Nusser Fachakademie, Fachakademie für Sozialpädagogik des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e.V.“ aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 19. Juni 2024 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor