Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 306 vom 03.07.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 180F41E316C52068AC9720D5DAB5A7BEBF81738CB0C9026BDC9BE3B7698A7E23

Verwaltungsvorschrift

2174-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für misshandelte Frauen

2174-A

Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern,
Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 29. Mai 2024, Az. VI4/6865-1/227

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern vom 24. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 164) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Präambel wird folgender Satz 6 angefügt:

6Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.“

1.2
Nr. 1.5.3 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.2.1.1
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „32 950“ durch die Angabe „34 120“ ersetzt.
1.2.1.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „29 940“ durch die Angabe „31 110“ ersetzt.
1.2.1.3
In Spiegelstrich 3 wird die Angabe „36 330“ durch die Angabe „36 670“ ersetzt.
1.2.1.4
Spiegelstrich 4 wird wie folgt geändert:
1.2.1.4.1
In Unterpunkt 1 wird die Angabe „20 220“ durch die Angabe „20 840“ ersetzt.
1.2.1.4.2
In Unterpunkt 2 wird die Angabe „27 060“ durch die Angabe „27 880“ ersetzt.
1.2.1.4.3
In Unterpunkt 3 wird die Angabe „40 580“ durch die Angabe „41 810“ ersetzt.
1.2.1.4.4
In Unterpunkt 4 wird die Angabe „54 110“ durch die Angabe „55 750“ ersetzt.
1.2.2
In Satz 5 wird die Angabe „533 997“ durch die Angabe „552 240“ ersetzt.
1.3
Nr. 2.5.2.2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „32 950“ durch die Angabe „34 120“ ersetzt.
1.3.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „20 639“ durch die Angabe „22 041“ ersetzt.
1.4
Nr. 2.5.3.2 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „2 381“ durch die Angabe „2 542“ ersetzt.
1.4.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „20 639“ durch die Angabe „22 041“ ersetzt.
1.5
In Nr. 3.5.3 Satz 1 wird die Angabe „51 130“ durch die Angabe „52 810“ ersetzt.
1.6
In Nr. 10 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.

Christian Schoppik

Ministerialdirektor