2174-A
Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern,
Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 29. Mai 2024, Az. VI4/6865-1/227
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern vom 24. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 164) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Präambel wird folgender Satz 6 angefügt:
„6Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.“
- 1.2
- Nr. 1.5.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1.1
- In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „32 950“ durch die Angabe „34 120“ ersetzt.
- 1.2.1.2
- In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „29 940“ durch die Angabe „31 110“ ersetzt.
- 1.2.1.3
- In Spiegelstrich 3 wird die Angabe „36 330“ durch die Angabe „36 670“ ersetzt.
- 1.2.1.4
- Spiegelstrich 4 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1.4.1
- In Unterpunkt 1 wird die Angabe „20 220“ durch die Angabe „20 840“ ersetzt.
- 1.2.1.4.2
- In Unterpunkt 2 wird die Angabe „27 060“ durch die Angabe „27 880“ ersetzt.
- 1.2.1.4.3
- In Unterpunkt 3 wird die Angabe „40 580“ durch die Angabe „41 810“ ersetzt.
- 1.2.1.4.4
- In Unterpunkt 4 wird die Angabe „54 110“ durch die Angabe „55 750“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 5 wird die Angabe „533 997“ durch die Angabe „552 240“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 2.5.2.2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „32 950“ durch die Angabe „34 120“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „20 639“ durch die Angabe „22 041“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 2.5.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „2 381“ durch die Angabe „2 542“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „20 639“ durch die Angabe „22 041“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 3.5.3 Satz 1 wird die Angabe „51 130“ durch die Angabe „52 810“ ersetzt.
- 1.6
- In Nr. 10 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Christian Schoppik
Ministerialdirektor