2175.5-G
Änderung der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 19. Juni 2024, Az. 42-G8300-2023/754
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom 7. Januar 2015 (AllMBl. S. 56), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 726) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 5.1 Satz 9 werden die Wörter „und Pflege (StMGP)“ durch die Wörter „ , Pflege und Prävention“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 5.2 Satz 2 wird die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ ersetzt, die Angabe „18. Dezember 2013“ wird durch die Angabe „13. Dezember 2023“ ersetzt, die Angabe „360/2012“ wird durch die Angabe „2023/2832“ ersetzt und die Angabe „25. April 2012“ wird durch die Angabe „13. Dezember 2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 4. Juli 2024 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor