Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 317 vom 10.07.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2025/2026

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Juni 2024, Az. VI.6-BO9200.0-6/57/3

  1. 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 17. Februar bis 28. Februar 2025 entgegengenommen.
  2. 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
  3. 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 12. März 2025 statt.
  4. 4. Die Eignungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 30. Juli 2025 statt.
  5. 5. Die Eignungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 30. Juli 2025 statt.
  6. 6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerberinnen und Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 30. Juli 2025 statt.
  7. 7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
  8. 8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin

StAnz. Nr. 28