Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2 und 4 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
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1. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in Nürnberg
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2. Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Fürstenfeldbruck
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3. Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Augsburg, Bamberg, München II, Schweinfurt und Traunstein
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4. Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3)
in Coburg
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5. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Bamberg
Die Stelle beinhaltet die ständige Vertretung eines Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sowie die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), insbesondere die Leitung des der ZCB angegliederten Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI). Bewerberinnen und Bewerber müssen daher über vertiefte und umfassende IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen. Die Bereitschaft zur Gremienarbeit, die mit häufigen Dienstreisen verbunden ist, wird vorausgesetzt.
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6.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden
Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Ingolstadt
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7. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Landshut, München II, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Traunstein
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8. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Bamberg, Ingolstadt, München I, München II, Nürnberg-Fürth, Passau und Regensburg
Für die Stelle in Bamberg wird vorausgesetzt die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stellen unter Nrn. 1, 2, 4 bis 6 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. August 2024 (Nr. 2)
- 1. September 2024 (Nrn. 4 und 6)
- 1. Oktober 2024 (Nr. 5)
- 1. Februar 2025 (Nr. 1)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 4 bis 6 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 3, 7 und 8 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2024.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Regensburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 2. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 3. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Bearbeitung von Grundstücks-, Bau- und Haushaltsangelegenheiten. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 4. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Passau in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Prüfung der Gerichtsvollzieher im Landgerichtsbezirk Deggendorf. Dienstsitz ist alternativ auch bei dem Landgericht Deggendorf möglich. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009 S. 13) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2024.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freiwerdende Notarstellen:
Altdorf b.Nürnberg frei ab 1. September 2024 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Steffen Limpert evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Dr. Diana Burkhardt) |
Günzburg frei ab 22. September 2024 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Dr. Vera Richter) |
München frei ab 1. November 2024 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Ingrid Siller-Bauer) |
Regensburg frei ab 1. Dezember 2024 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Ingeborg Ritz-Mürtz in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der zeitgleich ausgeschriebenen, neu errichteten Notarstelle in Regensburg) |
Neu errichtete Notarstelle:
Regensburg frei ab 1. Dezember 2024 |
(Neuerrichtung: in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der zeitgleich ausgeschriebenen Notarstelle in Regensburg, derzeitige Inhaberin: Notarin Ingeborg Ritz-Mürtz) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. November 2024 (Günzburg und München)
- 1. Dezember 2024 (Altdorf b.Nürnberg, Regensburg (Notarstelle Ritz-Mürtz) und Regensburg (neu errichtete Notarstelle))
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.
Die ab 1. Dezember 2024 freiwerdende Notarstelle in Regensburg (derzeitige Inhaberin: Notarin Ingeborg Ritz-Mürtz) sowie die neu errichtete Notarstelle in Regensburg sind zur zwingenden gemeinsamen Berufsausübung ausgeschrieben. Jeder Bewerber hat zu erklären, dass er zur gemeinsamen Berufsausübung bereit ist. Demjenigen Bewerber, der bei der Gesamtbetrachtung der Bewerber um beide Notarstellen der vorrangige Bewerber ist, steht im Fall des Vorliegens mehrerer Bewerber um die parallel ausgeschriebene Notarstelle in Anbetracht der Pflicht zur gemeinsamen Berufsausübung ein Auswahlrecht zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern um diese Notarstelle zu. Für beide ausgeschriebenen Notarstellen, also sowohl für die neu errichtete als auch für die zur Wiederbesetzung ausgeschriebene Notarstelle, gilt eine verkürzte Mindestverweildauer von drei Jahren am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstelle in Altdorf b.Nürnberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn die verbleibende Notarin gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 6. August 2024.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.