Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 320 vom 10.07.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.2-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Schulordnung

2235.1.1.2-K

Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung
für die Gymnasien in Bayern;
hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Juni 2024, Az. V.9-BS5422.0/8/28

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien vom 15. Januar 2010 (KWMBl. S. 25), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 438) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 2 eingefügt:
„2.
Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufen B: selbständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte erreicht werden.

Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. mindestens die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Ru Russisch, Sp Spanisch.

Für die Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums, die im Jahr 2025 das Abitur erfolgreich ablegen, gilt folgende Tabelle:

Jahrgangsstufe E 2. Fremdsprache
III B2+/C1 B2/C1

Für die Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums, die im Schuljahr 2024/2025 den Vorkurs oder die Jahrgangsstufe I besuchen, gilt folgende Tabelle:

Jahrgangsstufe E F/Sp/It Ru
Vorkurs A2+/B1 A2 A1+/A2
I B1+/B2 A2+/B1 A2+
1.2
Die bisherigen Nrn. 2 und 3 werden die Nrn. 3 und 4.
1.3
Die Anlage 3 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage 3:
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt II/_ (G9)“
1.4
Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 4 eingefügt:
Anlage 4:
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt III/1 (G8)“
1.5
Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 5.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin



Anlagen