Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 327 vom 17.07.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Allgemeines

2235.1.1.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Dienstanweisung
für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. Juli 2024, Az. V.9-BO5120/26/42

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach Nr. 1.11 wird folgende Nr. 1.12 eingefügt:
„1.12
Unterstützung und Beratung der Schulen in Belangen der Inklusion,“
1.1.2
Die bisherigen Nrn. 1.12 bis 1.14 werden die Nrn. 1.13 bis 1.15.
1.2
Die bisherige Nr. 3 wird die Nr. 2.1 und wie folgt gefasst:
„2.1
Die Zuständigkeit der bzw. des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München erstreckt sich auf alle Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Bereich der Landeshauptstadt München.“
1.3
Die bisherigen Nrn. 4 und 5 werden die Nrn. 2.2 und 2.3 und die Wörter „des Ministerialbeauftragten“ werden jeweils durch die Wörter „der bzw. des Ministerialbeauftragten“ ersetzt.
1.4
Die bisherigen Nrn. 6 bis 10 werden die Nrn. 3 bis 7.
1.5
Die bisherige Nr. 11 wird die Nr. 8 und Satz 2 wie folgt geändert:
1.5.1
Der Punkt nach dem letzten Spiegelstrich wird durch ein Komma ersetzt.
1.5.2
Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
„–
Koordination und Durchführung der Prüfung von pädagogischer und fachlicher Eignung der Lehrkräfte an Privatgymnasien nach Art. 94 BayEUG (München).“
1.6
Die bisherige Nr. 12 wird die Nr. 9.
1.7
Die bisherige Nr. 13 wird die Nr. 10 und wie folgt geändert:
1.7.1
In Satz 1 entfällt die Satznummerierung.
1.7.2
Satz 2 wird gestrichen.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor