630-F
Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik
des Freistaates Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 3. Juli 2024, Az. 11-H 1007-1/23
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern (VV-BayHS) vom 2. März 2016 (FMBl. S. 39, S. 146), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. November 2022 (BayMBl. Nr. 766) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2. In Nr. 6.2 werden die Wörter „Nr. 2.3.3 Satz 7 sowie die“ gestrichen und die Angabe „2023“ durch die Angabe „2025“ sowie die Angabe „2024“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 3. Die Anlage 2 [Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen] erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 4. Anlage 3 (Verzeichnis der Festtitel und Standarderläuterungen) wird wie folgt geändert:
- a)
- die Festtitel „422 12“ und „422 13“ werden aufgehoben.
- b)
- Nach Festtitel „422 43“ wird der Festtitel „422 44 Zuschläge zur Gewinnung von IT-Fachkräften gemäß Art. 60a BayBesG“ eingefügt.
- c)
- Nach Festtitel „428 07“ wird der Festtitel „428 08 Entgelte der Arbeitnehmer (Besetzung von Stellen für planmäßige Beamte oder Richter mit Arbeitnehmern (Arbeitnehmer-Budget))
Standarderläuterung:
Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung.“ eingefügt.
- d)
- Dem Festtitel „527 2.“ werden die Wörter „einschließlich Erstattungen von Auslagen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen“ angefügt.
- e)
- Der Festtitel „702 0.“ wird aufgehoben.
- 5. Die Anlage 4 (Funktionenplan (FPl) mit Zuordnungshinweisen) erhält die aus dem Anhang 2 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor