Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 333 vom 17.07.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 474b8a0c167aa2f388a2dfdb87da69e2a90915cd0b298ba6260067f36bf52813

Verwaltungsvorschrift

630-F
  • Finanzwesen
  • Landeshaushalt, Bundeshaushalt
  • Haushaltsordnung, Rechnungsprüfung, Oberster Rechnungshof - Allgemeine Vorschriften -

630-F

Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik
des Freistaates Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 3. Juli 2024, Az. 11-H 1007-1/23

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern (VV-BayHS) vom 2. März 2016 (FMBl. S. 39, S. 146), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. November 2022 (BayMBl. Nr. 766) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
  2. 2. In Nr. 6.2 werden die Wörter „Nr. 2.3.3 Satz 7 sowie die“ gestrichen und die Angabe „2023“ durch die Angabe „2025“ sowie die Angabe „2024“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
  3. 3. Die Anlage 2 [Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen] erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
  4. 4. Anlage 3 (Verzeichnis der Festtitel und Standarderläuterungen) wird wie folgt geändert:
a)
die Festtitel „422 12“ und „422 13“ werden aufgehoben.
b)
Nach Festtitel „422 43“ wird der Festtitel „422 44 Zuschläge zur Gewinnung von IT-Fachkräften gemäß Art. 60a BayBesG“ eingefügt.
c)
Nach Festtitel „428 07“ wird der Festtitel „428 08 Entgelte der Arbeitnehmer (Besetzung von Stellen für planmäßige Beamte oder Richter mit Arbeitnehmern (Arbeitnehmer-Budget))

Standarderläuterung:

Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung.“ eingefügt.

d)
Dem Festtitel „527 2.“ werden die Wörter „einschließlich Erstattungen von Auslagen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen“ angefügt.
e)
Der Festtitel „702 0.“ wird aufgehoben.
  1. 5. Die Anlage 4 (Funktionenplan (FPl) mit Zuordnungshinweisen) erhält die aus dem Anhang 2 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor



Anlagen