2034.3.1.-F
Änderung der Ausbildungsverträgebekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 9. Juli 2024, Az. 25-P 2518-1/112
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Ausbildungsverträgebekanntmachung (MABek) vom 26. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 338) wird wie folgt geändert:
- 1. Der Nr. 2 wird folgender Wortlaut angefügt:
- „Anlage 10:
- Studienvertrag mit Studierenden in einer hochschulischen Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) auf der Grundlage von Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge i. V. m. TVA-L Pflege“.
- 2. Die Anlagen 2, 6 und 9 erhalten die aus dem Anhang 1 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 3. Anlage 10 aus dem Anhang 2 zu dieser Bekanntmachung wird angefügt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
- Anhang 1 − Anlage 2 (zu Nr. 2 MABek): Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
- Anlage 6 (zu Nr. 2 MABek): Ausbildungs- und Studienvertrag mit Studierenden, für die der Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b oder c TVdS-L gilt
- Anlage 9 (zu Nr. 2 MABek): Studienvertrag für das Studium nach dem Hebammengesetz (HebG) auf der Grundlage von Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge
- Anhang 2 – Anlage 10 (zu Nr. 2 MABek): Studienvertrag mit Studierenden in einer hochschulischen Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) auf der Grundlage von Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge i. V. m. TVA-L Pflege