Ausschreibung der Stellen für Schulleiter an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2024, Az. VI.7-BP9001.1/102/45
Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Coburg I mit Staatlicher Berufsschule I, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege, Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik sowie Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Berufsschule I Coburg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik, Körperpflege sowie Metalltechnik. Diese besuchen im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 320 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wird von 19 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 62 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik besuchten im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 35 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 434 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 63 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Des Weiteren kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen beruflichen Schulen sowie eine aktuelle dienstliche Beurteilung von einer staatlichen beruflichen Schule nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.
Für die Besetzung der Stelle müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt bei der Schulleitung des Bewerbers/der Bewerberin einzureichen. Den Bewerbungen sind eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs, Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. 2007 I S. 7)), der Nachweis eines aktuellen Betriebspraktikums (vgl. KMS vom 9. September 2019, Az. VI.7-BP9010.1-7b.78 770) und eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) beizulegen. Die Schulleitung leitet die Bewerbung über die für sie zuständige Regierung bzw. bei Beruflichen Oberschulen über die für sie zuständige MB-Dienststelle dem Staatsministerium zu.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)
- von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die für sie zuständige Regierung bzw. MB-Dienststelle weiterleitet (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
- b)
- von der für die Schule des Bewerbers/der Bewerberin zuständigen Regierung bzw. MB-Dienststelle; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium vorzulegen. Es ist ggf. eine Zweitschrift der Stellungnahme der Regierung bzw. MB-Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, zur Kenntnis zuzuleiten.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Um die Stellenbesetzung im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor