Abschlussprüfung 2025 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an
Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2024, Az. VI.5-BS9500.0-3/18/30
- 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2025 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 24. Juni 2025
8.30 bis 10.00 Uhr | Pädagogik und Psychologie |
Donnerstag, 26. Juni 2025
8.30 bis 10.00 Uhr | Deutsch und Kommunikation |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:
Montag, 29. September 2025
8.30 bis 10.00 Uhr | Pädagogik und Psychologie |
Mittwoch, 1. Oktober 2025
8.30 bis 10.00 Uhr | Deutsch und Kommunikation |
- 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2025 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 24. Juni 2025
9.30 bis 10.30 Uhr | Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung |
Donnerstag, 26. Juni 2025
9.30 bis 11.00 Uhr | Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:
Montag, 29. September 2025
9.30 bis 10.30 Uhr | Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung |
Mittwoch, 1. Oktober 2025
9.30 bis 11.00 Uhr | Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen |
- 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung (FakO) in der am 6. April 2023 geltenden Fassung.
- 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.
Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2025 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 53, die Prüfungsgegenstände in § 54 BFSO geregelt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 31