Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 345 vom 24.07.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 3F3993B089CE3E1C39F93F641C8B59EC45880EF7975550A39904D2361F2C762D

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2025 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an
Berufsfachschulen für Sozialpflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Juli 2024, Az. VI.5-BS9500.0-3/18/30

  1. 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2025 an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 24. Juni 2025

8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie

Donnerstag, 26. Juni 2025

8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:

Montag, 29. September 2025

8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie

Mittwoch, 1. Oktober 2025

8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation
  1. 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2025 an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 24. Juni 2025

9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

Donnerstag, 26. Juni 2025

9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:

Montag, 29. September 2025

9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

Mittwoch, 1. Oktober 2025

9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
  1. 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung (FakO) in der am 6. April 2023 geltenden Fassung.
  2. 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.

Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2025 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 53, die Prüfungsgegenstände in § 54 BFSO geregelt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 31